Rechtsberatung, auf die Sie sich verlassen können

Das Honorar von Rechtsanwalt Binder bestimmt sich nach der Art seiner Tätigkeit.

Die Gebühren für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Gebühren umso höher sind je höher der Gegenstandswert der Angelegenheit ist. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, bietet Rechtsanwalt Binder die Vereinbarung eines Erfolgshonorars an. Das bedeutet, dass das Honorar auch davon abhängt, ob die zuvor festgelegten Ziele außergerichtlich oder im Prozess erreicht werden.

Ohne Ihre Vertretung innerhalb oder außerhalb eines Gerichtsverfahrens bestimmt sich das Honorar nach dem Aufwand. Dies betrifft insbesondere die Prüfung oder Gestaltung von Verträgen. Wenn der Aufwand der Anwaltstätigkeit im Vorhinein absehbar ist, bietet Rechtsanwalt Binder ein Pauschalhonorar an. In diesem Fall wissen Sie vor Erteilung des Auftrags auf Punkt und Komma, welche Kosten Ihnen entstehen werden. Soweit kein Pauschalhonorar möglich ist, wird Rechtsanwalt Binder auf Grundlage einer Stundenhonorarvereinbarung tätig.

Bitte sprechen Sie mich an, wenn Sie Fragen zu den Kosten der Rechtsberatung in Ihrer Angelegenheit haben.